Die Beatmungspflege St. Severinus verfügt über Versorgungsverträge mit vielen Krankenkassen.
Alle Kosten für die Behandlungspflege und Unterbringung sind nach der Genehmigung durch die Krankenkasse mit der Tagespauschale abgegolten. Zuzahlungen zur Behandlungspflege und Unterbringung sind nicht notwendig.
Individuelle Wünsche und Bedürfnisse wie z. B. Friseur, Fußpflege, Hygieneartikel oder Möbel und Kleidung müssen separat von Ihnen getragen werden.
Von Zuzahlungen bei Medikamenten sind sie nicht automatisch befreit.